Gesundheit

Die körperliche und die psychische Gesundheit der Kindern und Jugendlichen in Urdorf zu fördern, liegt ebenfalls in der Verantwortung der Schule.

Schulen im Kanton Zürich sind verpflichtet, Massnahmen zur Prävention und zur ärztlichen Überwachung ihrer schulpflichtigen Schülerinnen und Schüler zu treffen. (Gemäss § 50 GesG seit 1. März 2020 in Kraft.) 

Schulärztlicher Dienst

Gemäss Volksschulverordnung §17c ist im 1. Kindergarten, in der 5. Primar und in der 2. Sekundarstufe eine ärztliche Vorsorgeuntersuchung obligatorisch. Diese umfasst das Überprüfen der Seh- und Hörfunktion, das Messen von Länge und Gewicht und die Kontrolle des Impfstatus. Die Eltern dürfen die individuelle Vorsorgeuntersuchung von einem Arzt ihrer Wahl (Hausarzt, Kinderarzt) durchführen lassen. Die Kosten des gesetzlich vorgeschriebenen Minimaluntersuchs gehen zu Lasten der Schule. Erweiterte Untersuchungen oder Behandlungen gehen zu Lasten der Eltern oder deren Krankenversicherung. Bitte teilen Sie dem Arzt bei der Anmeldung mit, dass es um die schulärztliche Vorsorgeuntersuchung geht.

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Schulzahnärztlicher Dienst

Gesunde Zähne gehören zu einer gesunden Entwicklung. Grössere Zahnbehandlungen lassen sich oft durch Früherkennung von kariösen Zahnschäden, Zahnstellungsproblemen und anderen Erkrankungen im Mundbereich vermeiden. 

In Urdorf übernimmt die Gemeinde die Kosten für jährliche Reihenuntersuchungen beim Schulzahnarzt, sowie Instruktionen für Massnahmen zur Kariesprophylaxe.
Werden Kinder auf eigene Kosten durch einen privaten Zahnarztuntersucht, so muss dies im Zahnarztbüchlein eingetragen werden. Sollten Behandlungen nötig werden, sind die Kosten durch die Erziehungsberechtigen zu bezahlen. Zahnunfälle sind der privaten Versicherung zu melden.

Röntgenaufnahmen werden in der 1. Primar sowie der 2. Sekundarstufe zusammen mit den zahnärztlichen Reihenuntersuchungen in der Zahnarztpraxis Swiss Smile angefertigt.

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Zahnprophylaxe

Ab dem Kindergarten besucht die Schulzahnpflege Instruktorin alle Schulklassen. Sie führt mit den Schülerinnen und Schüler regelmässige Zahnreinigungsübungen durch. Sie vermittelt den Kindern altersgerechte wichtige Informationen über Zahngesundheit und zeigt Ihnen was
zahnfreundliche Ernährung heisst.

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Läuse (Pedikulose)

Kopfläuse können jeden betreffen, Kinder und Erwachsene. Sie werden durch direkten Haarkontakt übertragen. Sie sind lästig, gesundheitlich harmlos und lassen sich gut behandeln. Wenn Sie bei Ihrem Kind Läuse feststellen sollten, beziehen sie in einer Apotheke ein spezielles Shampoo Hedrin, Paranix-Spray und informieren Sie die Klassenlehrperson. Diese wird die ganze Klasse durch unsere Fachpersonen kontrollieren lassen.

Kontakt: Sibel Sürücü und Klassenlehrperson

Kopfläuse und deren Behandlung

Schulsozialarbeit SSA
Schulpsychologischer Dienst SPD